Aktuelles
Aktuelle Verordnungen – verbindliche Schutzmaßnahmen Stand 18. März
Aktuelle Verordnungen – verbindliche Schutzmaßnahmen zur Corona-Pandemie
Bezug: Verordnungen der Landesregierung, des Landratsamtes, des Bischofs – Stand 18.3.2020
Öffentliche Versammlungen und Veranstaltungen jedweder Art sind generell
mit mehr als 10 Personen verboten – bis zum 15. Juni 2020
Das gilt auch für Beerdigungen, die nur im engsten Kreis im Freien stattfinden
ð Deshalb sollen Angehörigen auf Todesanzeigen vor der Beerdigung verzichten,
den kleinen Kreis von max. 10 Personen direkt informieren und eine Namensliste mit Tel. führen.
ð Gedenkgottesdienste (Requiem) können auf Wunsch später nachgeholt werden.
ð Seelsorgerliche Begleitung ist gewährleistet, direkte Kontakte bei Trauergesprächen soweit nötig.
Öffentliche Gottesdienste, Trauungen, Taufen, Hauskommunionen
finden auf Weisung des Bischofs bis auf Weiteres keine statt
ð Trauungen und Tauffeiern werden bis mindestens Ende Mai verschoben.
Nur in ganz dringenden Ausnahmesituationen können Einzeltaufen im engsten Familienkreis
stattfinden. – Die zuständigen Pfarrer besprechen Näheres mit Betroffenen.
ð Nur in besonderen Ausnahmefällen darf zur Zeit die Kommunion gebracht werden.
ð Mit den Älteren und Kranken, die vor Ostern besucht wurden und die Kommunion zuhause
empfangen haben, nehmen die Besuchsdienste und der Pfarrer telephonisch Kontakt auf.
ð In den Pflegeheimen kann die Hauskommunion nur mit Zustimmung der Hausleitung erfolgen
ð Erstkommunionfeiern werden auf die Zeit nach den Sommerferien verschoben.
ð Firmungen, die bis Ende Mai geplant waren, werden abgesagt
und voraussichtlich im Zeitraum von September 2020 bis März 2021 nachgeholt.
ð Alle Treffen und Veranstaltungen zur Vorbereitung auf die Sakramente sind abgesagt.
Für die Kontaktmöglichkeiten und die Seelsorge gilt:
Alle Pfarrbüros sind weiterhin zu den gewohnten Zeiten per Telefon oder E-Mail erreichbar, sind aber für den Publikumsverkehr geschlossen.
ð Für unaufschiebbare, dringende Dinge kann ggf. – nur nach telefonischer Anmeldung bei
der Pfarramtssekretärin – ein kurzer Abholkontakt vereinbart werden.
Pfarrer und alle pastoralen Mitarbeiter/innen sind weiterhin in seelsorgerlichen Fragen ansprechbar – zuerst am besten über Telephon oder E-Mail.
ð Das Pastoralteam ist bemüht, für jeden Sonn- und Feiertag einen spirituellen Impuls
allgemein (für die Nachrichtenblätter) und für besondere Personengruppen (Kinder, Kranke,…)
zu erstellen und auf Wunsch – per E-Mail oder auf anderem Weg – zukommen zu lassen
ð Das gilt besonders für die geistliche Mitfeier der Heiligen Woche von Palmsonntag bis Ostern.
Da erwarten wir auch noch Anregungen von unserer Diözesanleitung.
ð Eine sonntägliche Eucharistiefeier um 9.30 Uhr aus der Domkirche St. Martin, Rottenburg,
wird bis auf weiteres live auf der diözesanen Homepage drs.de übertragen.
Unsere Kirchen bleiben geöffnet für Personen, die einen Ort für Stille, Besinnung, Gebet
aufsuchen möchten. ð Dabei ist zu beachten, dass Versammlungen von mehr als 10 Personen
untersagt sind und alle Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden.
Die Kirchengemeinderatswahl findet nur als Briefwahl statt.
Die Wahlbriefe müssen bis Sonntag, 22.3., 16.00 Uhr in den Briefwahlkästen sein.
ð Wegen der Schutzmaßnahmen kann die Auszählung nur nichtöffentlich, im kleinen Zählgruppen
erfolgen – gemäß den Bestimmungen der staatlichen Behörden und des Bischofs.
ð Das Wahlergebnis wird zeitnah veröffentlicht, die Kandidaten persönlich benachrichtigt.
Wir danken Ihnen für Ihr vorsorglich-verantwortliches Handeln unter Beachtung aller aktuellen Regelungen – und den Gesunden für die Bereitschaft, anderen beizustehen.
Ihr Pfarrer Markus Ziegler